KI-Verordnung und öffentliche Sicherheit - Cover
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ISBN/EAN: 978-3-8293-1974-4
Einband: kartoniertes Buch
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Auflage:
1. Auflage 2027
Sprache:
Deutsch
Umfang:
850 S.

Hersteller:
KSV Mediengesellschaft mbH & Co. KG
info@ksv-medien.de
Konrad-Adenauer-Ring 13
DE 65187 Wiesbaden


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KI-Verordnung und öffentliche Sicherheit

Kommentar für Polizei und Sicherheitsbehörden

79,00 €

Noch nicht lieferbar

Artikel erscheint am 15.03.2027

Beschreibung

Entdecken Sie den Fachkommentar zur europäischen KI-Verordnung für Polizei und Sicherheitsbehörden in Deutschland! Dieser Fachkommentar zur KI-Verordnung legt den Fokus auf die entscheidenden Vorschriften, die für die Sicherheitsbehörden von großer Bedeutung sind. Dabei werden die Regelungen im Kontext der aktuellen und zukünftigen technologischen Entwicklungen erläutert, die bereits heute in der Inneren Sicherheit eingesetzt werden und künftig noch stärker zum Tragen kommen dürften. Die Struktur des Kommentars orientiert sich an der Artikelstruktur der KI-VO. Um auch Lesenden aus der polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Praxis einen attraktiven Zugang zu bieten, wird der Kommentar durch ein Miniglossar ergänzt. Dieses Glossar fasst die KI-rechtlichen Kernaspekte eines Sicherheitsthemas, wie z. B. Videoüberwachung, unter Verweis auf die relevanten Vorschriften und Kommentierungsstellen in prägnanten Sätzen zusammen. Mit diesem Fachkommentar erhalten Polizei-, Geheimdienst- und andere Sicherheitsbehörden wie Schutz- und Kriminalpolizeien der Länder, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzbehörden, Bundes-nachrichtendienst und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine fundierte und praxisnahe Orientierungshilfe im Bereich der KI-Verordnung für die Sicherheitsbehörden. Das Buch ist ein unverzichtbares Werkzeug für alle, die sich mit Künstlicher Intelligenz im Sicherheitsbereich beschäftigen. Eike Richter ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg mit den Schwerpunkten Recht der Digitalisierung und IT-Sicherheitsrecht.